
Geschrieben von: Bitchain Vision
Am 23. Januar 2025 erteilte US -Präsident Trump seine erste Krypto -Exekutivverordnung.Die 10 wichtigsten Punkte sind wie folgt:
1. Schützen und fördern Sie die Fähigkeit von Einzelpersonen und Privatpersonen, auf öffentliche Ketten zuzugreifen und sie zu nutzen
2. Amerikanische Bürger können Software entwickeln und bereitstellen, an Bergbau und Überprüfung teilnehmen, Transaktionen durchführen und die digitalen Vermögenswerte selbst gelangen
3. Fördern und schützen Sie die Souveränität des US -Dollars und fördern Sie die Entwicklung und das Wachstum von Stablecoins, die vom US -Dollar unterstützt werden
V.
5. Geben Sie regulatorische Klarheit und Gewissheit an
6. Schützen Sie die Amerikaner vor den Risiken von CBDCs und verbieten die Gründung, Ausgabe, Verbreitung und Verwendung von CBDCs innerhalb der Zuständigkeit der Vereinigten Staaten.
7. REVOKE DIE EXECUTIVE Order Nr. 14067 „Verantwortliche Entwicklung digitaler Vermögenswerte“ und das Finanzministerium „Internationaler Teilnahme Framework für digitale Vermögenswerte“ “.
8. Legen Sie die Arbeitsgruppe Digital Assets Market des Präsidenten ein
9. Schlagen Sie einen föderalen regulatorischen Rahmen vor, um die Ausgabe und den Betrieb von US -amerikanischen digitalen Vermögenswerten (einschließlich Stablecoins) zu verwalten.
10. Bewerten Sie die Möglichkeit, nationale Reserven für digitale Vermögenswerte festzulegen und aufrechtzuerhalten und Standards für die Festlegung solcher Reserven vorschlagen
Der vollständige Text der Executive Order lautet wie folgt:
Stärken Sie die US -Führung im Bereich der digitalen Finanztechnologie
Um die Führung der Vereinigten Staaten im Bereich digitaler Vermögenswerte und Finanztechnologien zu fördern und die wirtschaftliche Freiheit zu schützen, wird hiermit die folgende Reihenfolge bestellt:
Abschnitt 1 Zweck und Richtlinie
(a) Die digitale Asset -Branche spielt eine entscheidende Rolle bei der Innovation und wirtschaftlichen Entwicklung der Vereinigten Staaten und unserer internationalen Führung.Daher besteht die Politik dieser Verwaltung darin, die verantwortungsbewusst wachsenden und Verwendung digitaler Vermögenswerte, Blockchain -Technologie und verwandte Technologien in allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen, einschließlich:
(i) die Fähigkeit, Zugang zu und fördern und nutzen offene öffentliche Kettennetzwerke ohne Verfolgung einzelner Bürger und Einrichtungen des privaten Sektors, einschließlich der Fähigkeit, Software zu entwickeln und bereitzustellen, die Fähigkeit zur Teilnahme an Bergbau und Überprüfung und ohne illegale Überprüfung der Fähigkeit mit anderen zu handeln und die Fähigkeit, die Selbstversorgung digitaler Vermögenswerte zu bewahren;
(ii) die Souveränität des US-Dollars zu fördern und zu schützen, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und des Wachstums legitimer Dollar-unterstützter Stablecoins auf der ganzen Welt;
(iii) den gerechten und offenen Zugang zu Bankdienstleistungen durch alle gesetzestreuen Bürger und Privatwirtschaftsunternehmen schützen und fördern;
(iv) Bereitstellung von Klarheit und Gewissheit, die auf technologisch neutralen Vorschriften, Rahmenbedingungen beruht, die aufkommende Technologien, transparente Entscheidungsfindung und klare gerichtliche regulatorische Grenzen berücksichtigen, alle für die Unterstützung einer lebendigen und integrativen digitalen Wirtschaft und digitalen Vermögenswerte, ohne Berechtigungsinnovation in Blockchain und Blockchain und Verteilte Hauptbuchentechnologien sind entscheidend.
(v) Maßnahmen ergreifen, um die Amerikaner vor Risiken vor Digitalwährungen (Digitalwährungen der Zentralbank) zu schützen die Vereinigten Staaten.
Abschnitt 2 Definition
(a) Für die Zwecke dieser Reihenfolge bezieht sich der Begriff „digitaler Vermögenswert“ auf eine digitale Darstellung eines beliebigen Werts, der in einem verteilten Hauptbuch aufgezeichnet wurde, einschließlich Kryptowährungen, digitaler Token und Stablecoins.
(b) Der Begriff „Blockchain“ bezieht sich auf alle Technologien mit Daten:
(i) Teilen im Netzwerk und Einrichtung eines öffentlichen Hauptbuchs von verifizierten Transaktionen oder Informationen zwischen Netzwerkteilnehmern;
(ii) die Verschlüsselungstechnologie verwenden, um die Integrität von öffentlichen Ledgers aufrechtzuerhalten und andere Funktionen auszuführen;
(iii) auf automatisierte Netzwerkteilnehmer an Netzwerkbeteiligte verteilen, um gleichzeitig den öffentlichen Hauptbuch und alle anderen Funktionen von Netzwerkteilnehmern zu aktualisieren
(iv) besteht aus öffentlich verfügbarem Quellcode.
(c) „Zentralbank digitale Währung“ bezieht sich auf ein digitales Währungs- oder Währungswert, der in nationalen Buchhaltungseinheiten abgelehnt wurde, und ist eine direkte Haftung der Zentralbank.
Abschnitt 3: Widerruf der Executive Order Nr. 14067 und das Finanzministerium
(a) Hiermit widerrufen die Ausführungsverordnung Nr. 14067 vom 9. März 2022 (um die verantwortungsbewusst entwickelnden digitalen Vermögenswerte sicherzustellen).
(b) den Finanzminister anweisen, den vom Finanzministerium am 7. Juli 2022 herausgegebenen „internationalen Teilnahmerahmen für digitale Vermögenswerte“ sofort zu widerrufen.
(c) Alle Richtlinien, Richtlinien und Leitlinien, die gemäß der Ausführungsverordnung Nr. 14067 und dem internationalen Rahmen für das Finanzministerium für digitale Vermögenswerte des Finanzministeriums erteilt wurden .
(d) Der Finanzminister ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um die Einhaltung der in diesem Befehl festgelegten Richtlinien sicherzustellen.
Abschnitt 4 Einrichtung der Arbeitsgruppe Digital Assets Market
(A) Die Arbeitsgruppe für digitale Vermögenswerte für digitale Vermögenswerte (Arbeitsgruppe) wird hiermit innerhalb der National Economic Commission eingerichtet.Die Arbeitsgruppe wird vom Sonderberater für künstliche Intelligenz und Krypto geleitet.Zusätzlich zum Vorsitzenden muss die Arbeitsgruppe die folgenden Beamten oder ihr ausgewiesenes Personal enthalten:
(1) Finanzminister;
(Ii) Generalstaatsanwalt;
(Iii) Handelsminister;
(Iv) Sekretär der Heimatschutz;
(V) Direktor des Amtes für Management und Budget;
(Vi) Assistent des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten;
(vii) Assistent des Präsidenten der nationalen Wirtschaftspolitik (APEP);
(8) Wissenschaft und Technologieassistent des Präsidenten;
(ix) Berater für Heimatschutz;
(x) Vorsitzender der Securities and Exchange Commission;
(11) Vorsitzender des Commodity Futures Trading Committee
Ausschuss.
(12) Unter geeigneten Umständen und gemäß dem geltenden Recht laden der Vorsitzende auf der Grundlage der Relevanz seines Fachwissens und seiner Verantwortlichkeiten die Leiter anderer Verwaltungsabteilungen und -agenturen (Organisationen) oder anderen hochrangigen Beamten innerhalb des General Office von Der Präsident, an den Arbeitsgruppenversammlungen teilzunehmen, basierend auf der Relevanz seines Fachwissens und seiner Verantwortung.
(b) Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum dieser Bestellung bestimmen das Finanzministerium, das Justizministerium, die Securities and Exchange Commission und andere relevante Stellen (einschließlich der in der Arbeitsgruppe enthaltenen Köpfe) alle Vorschriften, Leitfadensdokumente, Bestellungen, die sich auf den Bereich Digital Assets oder andere Gegenstände auswirken.Innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bestellung reicht jede Agentur dem Vorsitzenden eine Empfehlung vor im Falle eines Elements außerhalb der Vorschriften.
(c) Innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum dieser Anordnung legt die Arbeitsgruppe dem Präsidenten einen Bericht über die APEP vor, die regulatorische und gesetzgeberische Empfehlungen zur Weiterentwicklung der in dieser Bestellung festgelegten Richtlinien abgeben.Insbesondere sollte sich der Bericht auf die folgenden Aspekte konzentrieren:
(i) Die Arbeitsgruppe sollte einen föderalen Regulierungsrahmen für die Verwaltung der Ausgabe und des Betriebs von digitalen US -amerikanischen Vermögenswerten, einschließlich Stablecoins, vorschlagen.Der Bericht der Arbeitsgruppe sollte die Marktstruktur, die Überwachung, den Verbraucherschutz und die Risikomanagementvorschriften in Anspruch nehmen.
(ii) Die Arbeitsgruppe sollte die Möglichkeit bewerten, nationale Reserven für digitale Vermögenswerte festzulegen und aufrechtzuerhalten, und Standards für die Einrichtung solcher Reserven vorschlagen, die von Kryptowährungen stammen können, die von der Bundesregierung durch Strafverfolgungsbemühungen gesetzlich beschlagnahmt wurden.
(d) Der Vorsitzende ernennt einen Exekutivdirektor der Arbeitsgruppe, um die tägliche Arbeit der Arbeitsgruppe zu koordinieren.In Fragen der nationalen Sicherheit sollte die Arbeitsgruppe die Nationale Sicherheitskommission konsultieren.
(e) gegebenenfalls und in Übereinstimmung mit dem Gesetz übernimmt die Arbeitsgruppe öffentliche Anhörungen und akzeptiert das persönliche Fachwissen von digitalen Vermögenswerten und digitalen Marktführern.
Abschnitt 5: Digitale Währungen der Zentralbank sind verboten.
(a) Sofern gesetzlich gesetzlich vorgeschrieben, sind die Institutionen hiermit untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, um CBDCs innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten festzulegen, herauszufinden oder zu fördern.
(b) Sofern gesetzlich vorgeschrieben, werden die laufenden Pläne oder Initiativen einer Institution in Bezug auf die Schaffung eines CBDC innerhalb der Zuständigkeit der Vereinigten Staaten sofort beendet, und es dürfen keine weiteren Maßnahmen zur Entwicklung oder Umsetzung solcher Pläne oder Initiativen ergriffen werden.
Abschnitt 6 Unabhängigkeit von Klauseln
(a) Wenn eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Bestellung für eine Person oder Situation ungültig gehalten wird, ist der Rest dieser Bestellung und deren Antrag auf eine andere Person oder Situation nicht betroffen.
Abschnitt 7 Allgemeine Bestimmungen
(a) Nichts in dieser Reihenfolge ist als schädlich oder auf andere Weise beeinflusst:
(i) die gesetzlichen Befugnisse, die einer Exekutivabteilung, einer Institution oder ihren Häuptlingen gewährt wurden;
(ii) die Funktionen des Direktors des Amtes für Management und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge.
(b) Die Umsetzung dieser Anordnung entspricht dem geltenden Recht und unterliegt der Aneignung.
(c) Diese Anordnung ist nicht beabsichtigt und entsteht nicht aus Recht oder Interesse, ob inhaltlich oder verfahrenst , Durchgesetzt von einem Mitarbeiter oder Vertreter oder einer anderen Person.
Weißes Haus 23. Januar 2025